Brandschutz |
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Allgemeine Hinweise zur DIN 4102 / DIN EN 13501
Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ist in der DIN 4102-1 beschrieben.
In dieser DIN-Norm werden brandschutztechnische Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für Bauteile festgelegt. Als Bauteil im Sinne dieser Norm gelten Wände, Decken, Stützen, Unterzüge usw. .
Für die Bauausführung ist Teil 4 der Norm von besonderer Bedeutung. Dieser Normteil beinhaltet nachgewiesene Feuerwiderstands- und Baustoffklassen für Konstruktionssysteme aus genormten Bauteilen.
Bauteile mit brandschutztechnischen Sonderanforderungen wie Brandwände, Feuerschutzabschlüsse Abschlüsse in Fahrschachtwänden, Verglasung der Feuerwiderstandsklasse G, Lüftungsleitungen etc. werden hinsichtlich der Begriffe, Anforderungen und Prüfungen in DIN 4102 Teil 3 bzw. Teil 5 bis 7 behandelt.
Liste der DIN-Norm 4102
Im Rahmen der Harmonisierung von nationalen Regelwerken (Deutschland DIN 4102) in europäische Normen (DIN EN 13501) wurde in den letzten Jahren ein einheitliches europäisches Klassifizierungskonzept im Bereich des baulichen Brandschutzes erarbeitet.
Die europäische Klassifizierung für das Brandverhalten von Baustoffen hat eine größere Bandbreite als die bisherige Klassifizierung nach DIN 4102-1. Aus bisher 5 Baustoffklassen werden 7. Bei der Klassifizierung von Bauteilen gemäß DIN EN 13501 sind zusätzlich die Rauchentwicklung ( S1, S2, S3) und das brennende Abtropfen (d0, d1, d2) zu bewerten.
Die europäische Normung für die Prüfung, Bewertung und Klassifizierung zum Brandverhalten von Bauprodukten sind eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung von harmonisierten europäischen Normen für Bauprodukte und europäischen technische Zulassungen. Da aber in absehbarer Zeit weder harmonisierte europäische Produktnormen noch europäische technische Zulassungen für die Mehrzahl der Bauprodukte erarbeitet sein werden, kann nach vorliegen der Prüfung und Klassifizierungsnormen lediglich europäisch geprüft und klassifiziert werden. Die Verwendbarkeit wird jedoch weiterhin national geregelt.
Für Deutschland gelten folgende Übergangsregeln:
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Das europäische Klassifizierungssystem steht gleichberechtigt neben dem bisherigen Klassifizierungssystem nach DIN 4102. |
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Mit der Parallelgestaltung beider Klassifizierungssysteme besteht die Möglichkeit für Hersteller und Anwender Nachweise zum Brandverhaltenoder zur Feuerwiderstandsfähigkeit entweder auf der Grundlage der DIN EN 13501 oder der DIN4102 zu führen. |
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Eine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer des bisherigen Systems der DIN 4102-Klassen ist z.Zt. nicht abzusehen. |
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Die bauaufsichtlichen Nachweisverfahren können gleichberechtigt zu Nachweisen mit europäischer Klassifizierung eingesetzt werden. |
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Voraussetzung für einen Zugang in die Mitgliedsländer der der Europäischen Union ist die CE-Kennzeichnung |
Brandschutz - Begriffe
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Vorbeugender Brandschutz |
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Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege und schafft Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz durch:
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Warn-, Lösch- und Sicherheitseinrichtungen |
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Auswahl der Baustoffe (Baustoffklasse) bis hin zum Einsatz nichtbrennbarer Stoffe für bestimmte Einsatzbereiche |
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Räumliche Abgrenzung von Flächen mit feuerwiderstandsfähigen Bauteilen zur Einschränkung von eventuellen Bränden |
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Schutz der tragenden Konstruktion zur Wahrung der Standsicherheit von Gebäuden im Brandfall |
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Brandabschnitt |
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Der Brandabschnitt ist der Teil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, der durch Wände und/oder Decken begrenzt ist, für die bestimmte Anforderungen gelten. |
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Brandwände |
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Brandwände sind Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten. Sie sind dazu bestimmt, die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu verhindern.
Brandwände müssen den nachfolgend genannten Anforderungen genügen, es sei denn, dass sie eine höhere Feuerwiderstandsdauer entsprechend besonderen bauaufsichtlichen Bestimmungen aufweisen müssen:
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Brandwände müssen aus Baustoffen der Klasse A nach DIN 4102 Teil 1 bestehen. |
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Brandwände müssen die Forderungen der beiden nachgenannten Punkte ohne Anordnung von Bekleidungen erfpüllen |
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Brandwände müssen bei mittiger und ausmittiger Belastung die Anforderungen mind. der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102 Teil 2 erfüllen. |
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Brandwände müssen bei den Prüfungen nach definierten Stoßbeanspruchung standsicher und raumabschließend im Sinne von DIN 4102 Teil 2 bleiben |
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Baulicher Brandschutz |
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Bedingt durch Art, Nutzung und Verwendungszweck von Räumen sind immer brennbare Stoffe vorhanden. Es bleibt somit nur die Möglichkeit,durch entsprechende Ausbildung ,durch entsprechende Ausbildung der den Raum umgebenden Bauteile die Ausbreitung des Feuers zu behindern.
Bei dem baulichen Brandschutz sollte folgendes beachtet werden:
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Einsatz möglichst vieler nichtbrennbarer Baustoffe |
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Besondere Absicherung der Fluchtwege |
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Auswahl geeigneter Konstruktionen mit möglichst langer Feuerwiderstandsdauer um den Schadensumfang im Brandfall so gering wie möglich zu halten |
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Baustoffklassen
Baustoffe werden aufgrund ihres Brandverhaltens in Baustoffklassen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Baustoffklasse muss deutlich und gut lesbar auf den Baustoffen oder auf deren Verpackung angebracht bzw. aufgedruckt sein. Da das Brandverhalten von Baustoffen nicht nur durch die Art, sondern insbesondere durch die Form und Gestalt, die spezifische Oberfläche und Masse, den Verbund und die Abhängigkeit mit anderen Stoffen, sowie durch die Verbindungsmittel und die Verarbeitungstechnik beeinflusst wird, muss dieser Aspekt bei der Kennzeichnung von Baustoffen berücksichtigt werden. Je nach Brandverhalten werden die in der Tabelle aufgeführten Klassen unterschieden. Die Kurzzeichen dürfen nur dann verwendet werden, wenn das Brandverhalten nach DIN 4102 Teil 1 ermittelt worden ist.
| Baustoffklasse nach DIN 4102 |
Bauaufsichtliche Benennung |
Europäische Klasse nach DIN EN 13501-1 |
alte Kennzeichnung geprüfter Baustoffe |
| A |
A1 |
nicht brennbar |
A1, A2s1d0 |
DIN 4102 - A1 |
| A2 |
DIN 4102 - A2 |
| B |
B1 |
schwer entflammbar |
A2, B, C |
DIN 4102 - B1 |
| B2 |
normal entflammbare Baustoffe |
D, E |
DIN 4102 - B2 |
| B3 |
leicht entflammbare Baustoffe |
F |
DIN 4102 - B3 leicht entflammbar |
Nach den Prüfzeichenverordnungen der Länder bedürfen nichtbrennbare Baustoffe (Klasse A), soweit sie brennbare Bestandteile enthalten und schwerentflammbare Baustoffe (Klasse B 1) eines Prüfzeichens des Deutschen Instituts für Bautechnik, sofern sie nicht im Anhang zur Prüfzeichenverordnung aufgenommen sind.
Achtung: Nicht jeder Baustoff, der nach DIN EN 13501 mit ‘A‘ gekennzeichnet ist, erfüllt die deutsche Anforderung an nichtbrennbare Baustoffe!
Leistungsmerkmale von Bauteilen nach der europäischen Norm:
| Kurzzeichen |
Kriterium |
Anwendungsbereich |
| R(Résistance) |
Tragfähigkeit |
Zur Beschreibung der Feuerwiderstandsfähigkeit |
| E (Étanchéité) |
Raumabschluss |
| I (Isolation) |
Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung |
| W (Radiation) |
Begrenzung des Strahlungsduchtritts |
| M (Mechanical) |
Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung) |
| S (Smoke) |
Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit (Dichtheit, Leckrate) |
Rauchschutztüren (als Zusatzanforderung auch bei Feuerschutzabschlüssen) |
| C (Closing) |
Selbstschließende Eigenschaft |
Rauchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse (einschl.Abschlüsse für Förderanlagen) |
| I1, I2 |
Unterschiedliche Wärmedämmkriterien |
Feuerschutzabschlüsse (einsch. Abschluss für Förderanlagen) |
| ..200, 300, .. (ºC) |
Angaben der Temperaturbeanspruchung |
Rauchschutztüren |
i → o
i ← o
i ↔ o (in - out) |
Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer |
NichttragendeAuenwände, Installationsschächte/-kanäle, Lüftungsanlagen/-klappen; (Bei Unterdecken analog: a → / ← / ↔ (above-below) |
Kassifizierung nch DIN 4102-1/2 und DIN EN 13501-01/2
| DIN 4102-1/2 |
DIN EN 13501-01/2
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| Schwerentflammbare Baustoffe |
| B1 |
Cs3 d2 |
| Tragende Bauteile mit raumabschließender Funktion wie Trennwände, Decken fb oder fh |
F 90 - AB bzw. F 90 -A
F 30 - B bzw. F30 - AB |
REI 90 bzw. Rei |
| Brandwand: fb unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung von außen und as nicht brennbaren Baustoffen |
| Brandwand |
REI - M 90 |
| Nichttragende Außenwand fh |
| W30 oder A-Baustoffe |
E 30 (i → o) EI 30 ( i → o) |
| Feuerhemmender, selbstschließender und rauchdichter Feuerschutzabschluß; selbstschl. und usätzl. rd |
| T 30 und S (gem. DIN 18095) |
EI230- ...S200 |
Bei der Feuerwidestandsdauer von Bauteilen hat sich nichts geändert. Die “DIN-Minuten“ können den “EN-Minuten“ gleichgesetzt werden.
Brandverhalten von Baustoffen
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A 1 |
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Gips, Kalk, Zement, Beton, Mörtel, Ziegel, Steine
Mineralfasern mit geringfügiger Kunstharzbindung |
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A 2 |
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Gipskartonfeuerschutzplatten, Gipsfaserplatten
Mineralwolle mit Kunstharzanbindung |
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B 1 |
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Holzwolle-Leichtbauplatten, Hart-PVC
Polystyrol-Schaum (PS) Spanplatten mit Ausrüstung |
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B 2 |
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Holz, Dachpappe |
Nachweis der Baustoffklassen
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Mit Brandversuche |
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Die Baustoffklasse muss durch Prüfzeugnis bzw. Prüfzeichen auf der Grundlage von Brandversuchen nach dieser Norm nachgewiesen werden. Die Prüfungen werden in der Regel an Baustoffen ohne Kantenschutz durchgeführt; mit Kantenschutz nur dann, wenn die Entstehung freiliegender Kanten durch nachträgliche Änderungen als ausgeschlossen gilt. |
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Ohne Brandversuche |
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Die in DIN 4102 Teil 4 genannten Baustoffe sind ohne weiteren Nachweis in die dort angegeben Baustoffklasse einzureihen. |
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Sonstiger Nachweis |
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Für Baustoffe, deren Brandverhalten durch Prüfungen nach dieser Norm nicht hinreichend beurteilt werden kann, können zusätzliche Prüfverfahren angewendet werden. |
Brandverhalten von Bauteilen
Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Feuerwiderstandsdauer und durch weitere, nachfolgend aufgeführte Eigenschaften gekennzeichnet. Die Feuerwiderstandsdauer ist die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil die gestellten Anforderung nach DIN 4102-2 erfüllt.
Folgende in der Tabelle genannten bauaufsichtliche Benennungen entsprechen den in DIN 4102 Teil 2, Tabelle 2 angegebenen Benennungen:
Feuerwiderstands- klasse |
Bauaufsichtliche Benennung |
| F30-B |
feuerhemmend |
| F 30-AB |
feuerhemmend und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen |
| F 30-A |
feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen |
| F 90-AB |
feuerbeständig und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen |
| F 90-A |
feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen |
Feuerwiderstandsklasse
Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen, d.h. Bauelementen und Konstruktionen erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen. Dabei wird der Funktionserhalt bei Brandbeanspruchung geprüft. Die Prüfungen der Bauteile werden n der Regel nach DIN 4102-2 im Brandraum mit Temperaturen entsprechend einer festgelegten Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) durchgeführt.
Eine Klassifizierung erfolgt nach der Zeitdauer, die das Bauteil bzw. die Baukonstruktion dem Feuer Widerstand bietet, wobei tragende und raumabschließende Bauteile wie Wände, Decken, Stützen, Unterzüge u.ä. die Feuerwiderstandsklassen mit dem Buchstaben F und der Zeit in Minuten, der die Konstruktion dem Feuer Widerstand bietet angegeben wird. Versagenskriterien sind Verlust des Raumabschlusses und Verlust der Tragfähigkeit sowie der Temperaturanstieg auf der vom Feuer abgewandten Seite.
| Bauteile |
nach DIN 4102 |
Feuerwiderstandsklassen entsprechen einer Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
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>= 30 |
>= 60 |
>= 90 |
>= 120 |
>= 180 |
| Wände, Decken, Stützen |
Teil 2 |
F 30 |
F 60 |
F 90 |
F 120 |
F 180 |
| Brandwände |
Teil 3 |
F 90 (F 120, F 180) + Stoßbeanspruchung |
| Nichtr. Außenwände, Brüstg. |
Teil 3 |
W 30 |
W 60 |
W 90 |
W 120 |
W 180 |
| FS-Abschlüsse (Türen, Klappen...) |
Teil 5 |
T 30 |
T 60 |
T 90 |
T 120 |
T 180 |
| BS-Verglasungen - strahlungsundurchlässig |
Teil 13 |
F 30 |
F 60 |
F 90 |
F 120 |
F 180 |
| BS-Vergasungen - strahlungsduchlässig |
Teil 13 |
G 30 |
G 60 |
G 90 |
G 120 |
G 180 |
| Rohre und Formstücke für Lüftungsleitungen |
Teil 6 |
L 30 |
L 60 |
L 90 |
L 120 |
L 180 |
| Absperrvorrichtung in Lüftungsleitungen |
Teil 6 |
K 30 |
K 60 |
K 90 |
K 120 |
K 180 |
| Kabelabschottungen |
Teil 9 |
S 30 |
S 60 |
S 90 |
S 120 |
S 180 |
| Installationskanäle und -schächte |
Teil 11 |
I 30 |
I 60 |
I 90 |
I 120 |
I 180 |
| Rohrdurchführungen |
Teil 11 |
R 30 |
R 60 |
R 90 |
R 120 |
R 180 |
| Funktionserhalt elektr. Leitungen |
Teil 12 |
E 30 |
E 60 |
E 90 |
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| DIN 4102 |
Brandverhalten von Baustoffe und Bauteilen |
Ausgabe |
| Teil 1 |
Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen |
1998-05 |
| Teil 2 |
Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen |
1977-09 |
| Teil 3 |
Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen |
1977-09 |
| Teil 4 |
Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile |
1994-03 |
| Teil 4/A1 |
Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile |
Änderung A1 2004-11 |
| Teil 5 |
Feuerschutzanschlüsse |
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| Teil 6 |
Lüftungsleitungen |
- |
| Teil 7 |
Bedachungen |
- |
| Teil 8 |
Kleinprüfstände |
- |
| Teil 9 |
Kabelabschottungen |
- |
| Teil 10 |
- |
- |
| Teil 11 |
Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und - kanäle sowie Anschlüsse ihrer Revisionsöfnnungen; Begriffe, Anforderungen, Prüfngen |
1985-12 |
| Teil 12 |
Funktionserhalt von elektronischen Kabelanlagen |
- |
| Teil 13 |
Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungen, Prüfungen |
1990-05 |
| Teil 14 |
Bodenbeläge, Beschichtungen |
- |
| Teil 15 |
Brandschacht |
- |
| Teil 16 |
Brandschacht; Prüfungen |
- |
| Teil 17 |
Mineralfaser; Schmelzpunkt |
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| Teil 18 |
Anschlüsse selbstschließend |
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